Die Vorstandsarbeit im Verein ist extrem vielseitig. Hier finden Vorstandsmitglieder Stellenbeschreibungen für Ehren- und Hauptamtliche Mitstreiter und allgemeine Grundlagen der Vorstandsarbeit.
Wir unterstützen Sie bei der Vorstandsarbeit
FAQs Vereinsadministrator
Die Änderung von Personenstammdaten erfolgt im BTV-Portal über einen sogenannten „Stammdatenänderungsantrag“. Alle Informationen dazu finden Sie >>hier<<.
Die E-Mail Adresse eines Mitglieds ändern Sie im eingeloggten Bereich (Vereins-Cockpit) im BTV-Portal unter Vereinsprozesse bearbeiten >> Mitglieder. Über "Mitglied suchen" können sie die gewünschte Person suchen und auswählen. Dann kann dort die E-Mail Adresse geändert oder hinzugefügt werden.
Gibt es eine Änderung in Ihrer Vorstandschaft oder hat ein Mitglied eine neue Funktion inne, dann können Sie dies im eingeloggten Bereich (Vereins-Cockpit) ändern. Unter Vereinsprozesse bearbeiten >> Mitglieder können sie die gewünschte Person suchen und auswählen. Über die Pfeile unter dem Bereich Funktionen können Sie dem Mitglied eine Funktion zuweisen oder entziehen. Ist der Vorgang abgeschlossen klicken Sie ganz unten auf speichern.
Personen können nur dann im Vereins-Cockpit unter Vereinsprozesse bearbeiten >> Mitglieder gelöscht werden, wenn diese Personen keine Spiellizenz mehr für den Verein besitzen. Es muss zuerst in der Spiellizenzverwaltung: unter „Lizenzlöschung“ die entsprechende Person gesucht und die Lizenz gelöscht werden, dann kann diese Personen auch unter Mitglieder gelöscht werden.
Vereinsverwaltung und eigene Website
Banner Clubdesk
Die Verwaltungsaufgaben innerhalb eines Tennisvereins sind vielfältig, umfangreich und manchmal auch nervenaufreibend. Eine einfache, technische Allround-Lösung bietet nun "ClubDesk“, ein neuer Partner des Bayrischen Tennis-Verbandes.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jeder Tennisverein sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten eine aktive Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (PR) betreiben.
Egal, ob über regionale Erfolge, wichtige Bauvorhaben oder das bunte Vereinsleben berichtet wird - durch gelungene Medienarbeit erreichen Sie die breite Öffentlichkeit und gewinnen die Aufmerksamkeit der gewünschten Zielgruppen. Zeigen Sie, wofür Ihr Verein steht, welche Angebote er hat und wie attraktiv er für Interessierte und Mitglieder ist.
Defibrillatoren retten Leben
Tennis ist ein Sport für alle Altersgruppen. Auf den Tennisanlagen des Bayerischen Tennis-Verbands spielen Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren regelmäßig und oft über viele Stunden hinweg. Gerade bei sportlicher Belastung können jedoch in seltenen Fällen akute Herz-Kreislauf-Notfälle auftreten.
Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) kann im Ernstfall Leben retten. Bei einem plötzlichen Herzstillstand zählt jede Minute: Die Überlebenschancen sinken ohne schnelle Hilfe drastisch. Ein AED ermöglicht es auch medizinischen Laien, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wirksam zu helfen. Moderne Geräte geben klare Sprachanweisungen und führen die Helfenden sicher durch die Anwendung.
Der Bayerische Tennis-Verband empfiehlt daher seinen Vereinen, über die Anschaffung eines Defibrillators nachzudenken und diesen an einem gut zugänglichen Ort auf der Anlage zu platzieren. Ein AED erhöht die Sicherheit für Mitglieder, Gäste, Zuschauer und Mitarbeitende und unterstreicht die Verantwortung des Vereins für Gesundheit und Prävention.
Schiller Medizin bietet BTV Vereinen Defibrillatoren für Laien & Erst-Helfer zu Sonderkonditionen
- Sofort-Start durch Aufklappen des Deckels
- mit Anweisungs-Wiederholungstaste
- Batterielebensdauer 6 Jahre
- Benutzung im In- und Outdoor-Bereich (IP55)
- Notrufnummer auf dem Gerät
- EKG- und Ereignisaufzeichnung auf Speicherkarte
- Metronomfunktion
- Überwachung der Funktionsbereitschaft der Elektroden
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- Defibrillator zum Sonderpreis von 1.300,00 € zzgl. 19% MwSt. bis 31.12.2026
- Einweisung und Inbetriebnahme (online)
- Wandhalterung
- Notfall-Kit
Defibrillatoren für Sportvereine: Förderung in Bayern
- Staatliche AED-Förderrichtlinie: Der Freistaat Bayern unterstützt die Anschaffung zur Laienreanimation. Gefördert werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 1.800 € Bemessungsgrundlage, sprich bis zu 1.620 € Zuschuss) inklusive der Geräteeinweisung.
- Bedingung ist die durchgehende öffentliche Zugänglichkeit am Aufstellungsort sowie der Sitz in einer teilnehmenden „Gesundheitsregionplus“.
- Spezielle Sport-Zuschüsse: Die BFV-Sozialstiftung bietet ggf. einen pauschalen Zuschuss von 500 € für die vereinseigene Sportanlage an.
Schritte zur Ausstattung Ihres Vereins
- Bedarf und Standort klären: Einen leicht zugänglichen, im Außenbereich am besten wetter- und frostgeschützten Platz (z. B. in einem beheizten Schutzschrank) auswählen.
- Förderung vorab beantragen: Den Antrag unbedingt vor dem Kauf bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einreichen.
- Passendes Gerät wählen: Auf einfache, intuitive Bedienung mit klaren Sprach- und Bildanweisungen sowie automatischen Selbsttests achten.
- Mitglieder schulen: Neben der gesetzlichen Geräteeinweisung regelmäßige Erste-Hilfe-Auffrischungen für Trainer und Mitglieder organisieren.
Vereinsjubiläum
Datenschutz
Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union (EU) ein einheitliches Datenschutzrecht. Im Unterschied zu den bisherigen Datenschutzrichtlinien des Bundesdaten-schutzgesetzes ist das neue Datenschutzrecht in der Europäischen Grundverordnung verankert und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Vorschriften gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, somit auch für alle Sportvereine. >>mehr zum Thema Datenschutz