BTV-Mitgliederversammlung 2022
Formulare und Downloads
Bestimmen Sie die Verbandspolitik mit!

Helmut Schmidbauer, Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.
Quelle: BTVAnlässlich der Mitgliederversammlung des Bayerischen Tennis-Verbandes am 26. November in Bad Gögging möchte ich Ihnen einen Blick in die Satzung des BTV empfehlen.
Dort heißt es in §12 u.a. sinngemäß:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des BTV. Sie wählt die Mitglieder des Präsidiums und einiger anderer Gremien, entlastet das Präsidium und beschließt über die Satzung, die Beitragsordnung, die Rechts- und Schiedsgerichtsordnung, die Wettspielbestimmungen, die Spiellizenzordnung und die Disziplinarordnung sowie die form- und fristgerecht gestellten Anträge.
Was zunächst sperrig klingt, ist in Wahrheit extrem spannend. Und höchst demokratisch dazu. Denn dieser kurze Blick in die Satzung heißt nichts weniger, als dass die Mitgliedsvereine die Entwicklung des Bayerischen Tennis-Verbandes maßgeblich mitbestimmen können. Alles, was sie dafür tun müssen, ist, ein wahlberechtigtes Vorstandsmitglied oder einen Bevollmächtigten zur Mitgliederversammlung zu entsenden. Bei einem Vertreter des Vereins verwenden Sie bitte die Stimmenvollmacht, die sie hier auf der Seite weiter unten zum Download finden (oder >>über diesen Link)
Ich würde mich sehr freuen, im Hotel „The Monarch“ möglichst viele Vereinsvertreter:innen begrüßen zu dürfen, die sich gemeinsam mit uns Verbandsfunktionären die Zeit nehmen, um die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen.
Auch wenn die Mitgliederentwicklung im Tennissport zuletzt äußerst positiv war, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Es bedarf großer Anstrengungen und der Mithilfe aller, damit Tennis im hart umkämpften Freizeitmarkt dauerhaft eine herausragende Rolle spielen kann.
Neben den Wahlen und Beschlüssen umfasst die Tagesordnung der Mitgliederversammlung eine Reihe weiterer spannender Programmpunkte. So zum Beispiel die Vergabe des Ehrenamtspreises 2022 oder die Auszeichnung der Vereine mit der besten Mitgliederentwicklung.
Und kein Geringerer als der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder beehrt uns mit einem Grußwort!
Die Anmeldung zur Mitgliederversammlung erfolgt ausschließlich >>hier über den Veranstaltungskalender im BTV-Portal und ist noch bis zum 20. November 2022 möglich.
Bitte beachten Sie, dass jeder Verein nur durch eine vertretungsberechtigte Person (1. Vorsitzende:r, Präsident:in, Abteilungsleiter:in oder Vereinsmitglied mit Vertretungsvollmacht) vertreten werden darf.
Sämtliche Informationen zum Verbandstag (inkl. >>Antragsheft) finden Sie hier auf dieser Seite im BTV-Portal. Dass die Präsenzveranstaltung Corona-konform durchgeführt wird, ist selbstverständlich. Bitte beachten Sie auch die >>Vorgaben des Hotels.
Herzlichst,
Helmut Schmidbauer
Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung 2022
Sehr geehrtes Verbandsmitglied,
als Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V. lade ich Sie
zur
72. ORDENTLICHEN Mitgliederversammlung
am Samstag, den 26. November 2022, vormittags um 11.00 Uhr
in das
Hotel “The Monarch”
Kaiser-Augustus-Str. 36
93333 Bad Gögging
Telefon: + 49 9445-98-0
Telefax: + 49 9445-98-888
E-Mail: welcome@monarchbadgoegging.com
herzlich ein.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Grußwort des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
4. Berichte des Präsidiums und der Kassenprüfer
5. Entlastung des Präsidiums
6. Neuwahlen laut BTV-Satzung § 12 I 2.
- Mitglieder des Präsidiums
- Vorsitzender des Verbandssportgerichtes
- 1. und 2 Beisitzer des Verbandssportgerichtes
- 1. und 2. Stellvertreter des Verbandssportgerichtes
- drei Verbandskassenprüfer
- zwei Ersatz-Verbandskassenprüfer
7. Ehrungen
8. Genehmigung des Haushaltsplanes für die Geschäftsjahre 2023/2024
9. Anträge auf Änderung
a. der Satzung
b. der Beitragsordnung
c. der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung
d. der Wettspielbestimmungen
e. der Spiellizenzordnung
f. der Disziplinarordnung
g. Sonstiges
- redaktionelle Änderungen gemäß BTV-Satzung § 12 I. 4 b.
10. Verschiedenes
- Änderungen vorbehalten -
München, im Oktober 2022
Helmut Schmidbauer
Präsident
Bitte Antragsfrist beachten!
Einreichungstermin für Anträge zur Änderung der Satzung, der Beitragsordnung, der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung, der Wettspielbestimmungen, des Bußgeldkataloges und der Spiellizenzordnung.
Anschrift: Bayer. Tennis-Verband e.V., Geschäftsstelle, Im Loh 1, 82041 Oberhaching
Die BTV-Geschäftsstelle bittet um Mitteilung der Änderungsanträge für
- die Satzung,
- die Beitragsordnung,
- die Rechts- und Schiedsgerichtsordnung,
- die Wettspielbestimmungen,
- den Bußgeldkatalog
- die Spiellizenzordnung und
- die Disziplinarordnung
bis Samstag, 01. Oktober 2022 zwecks Veröffentlichung im Sonderheft zur Mitgliederversammlung 2022 gemäß § 12 I 10. der Satzung des Bayerischen Tennis-Verbandes.
Die Anträge müssen acht Wochen vor dem Verbandstag bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Tennis-Verbandes eingegangen sein. Jedem Antrag ist laut Satzung des BTV eine Begründung beizufügen. Nicht fristgerecht eingegangene Anträge oder Anträge ohne Begründung sind zurückzuweisen.
Vergangene Verbandstage
Der 71. Ordentliche Verbandstag des BTV fand am 25. Juli 2021 in Bad Gögging statt.
Der Verbanstag war geprägt von der Abstimmung zur Strukturreform, von der Wahl Sabine Mayers zur neuen Vizepräsidentin für das Ressort Vereinsberatung, Ausbildung und Entwicklung sowie durch das Grußwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer.
Ausführliche Informationen zum 71. Ordentlichen Verbandstag finde Sie >>HIER IM BTV-PORTAL.
Der 70. Ordentliche Verbandstag des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V. fand am Samstag, dem 1. Dezember 2018, im Hotel "The Monarch" in 93333 Bad Gögging statt (Kaiser-Augustus-Str. 36, Beginn 11.00 Uhr).
>> Protokoll des 70. Verbandstages
>> Offizielles Antragsheft mit Abstimmungsergebnissen
>> Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen in den BTV-Wettspielbestimmungen