Einnahmequellen für Vereine
Seminar: Vereinsfinanzierung, Fördermöglichkeiten und Steuertipps
Finanzen
Sportsponsoring hat sich durchaus als eigenständiges Kommunikationsinstrument in der Marketingkommunikation von Unternehmen etabliert. Laut dem Statistik-Portal Statista werden deutschlandweit im Jahr 2016 im Sportsponsoring über 3,5 Milliarden Euro investiert. Immer mehr Sportvereine entdecken das Sponsoring als Mittel zur Finanzbeschaffung.
Finanzieren Sie Konzepte, Materialien, Mannschaftsausstattungen, Printmedien und besondere Angebote mit einem Sponsoringkonzept.
Hilfreiche Tipps zur Sponsorenakquise
Die Akquise von Sponsoren erfordert sorgfältige Recherche und Planung, viel Geduld, Hartnäckigkeit und nicht zuletzt auch ein bisschen Glück. Diese Tipps und Hinweise der Handelskammer Hamburg helfen Ihnen bei der Umsetzung.
>> Hilfreiche Tipps zur Sponsorenakquise
Zudem stellt Ihnen der BTV zur Unterstützung Ihrer Sponsoren Arbeit folgendes zur Verfügung:
Sponsorenverträge und Sponsoringmöglichkeiten
Gelungene Sponsoringmaßnahmen aus der Vereinspraxis
Sie planen neue Plätze zu bauen oder Ihre Sportstätte zu modernisieren? Sie beschäftigen Übungsleiter in Ihrem Verein? Sie möchten den Klimaschutz unterstützen? Vereine sind immer auf der Suche nach möglichen Förderern oder Unterstützern für Ihre Projekte. Dabei stehen den Vereinen von BLSV und Bund verschiedene Fördermittel zur Verfügung.
Eine Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine durch den BLSV sind die >>Sportförderrichtlinien des BLSV.
Förderung des Sportbetriebs: Vereinspauschale
Die Förderung des Sportbetriebs der Vereine erfolgt in pauschalierter Form mit der sogenannten Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen, sowie der Übungsleiter und TrainerInnen im Verein.
Hier finden Sie alle Infos: https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php und auch ein Berechnungsbeisiel, wie viel Förderung Ihren Verein erwartet.
Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. Landratsamt.
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Zahlreiche Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) bieten bereits einen Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale an. Eine Übersicht finden Sie unter: Sportförderung - Vereinspauschale online beantragen - BayernPortal
Förderung des Sportstättenbaus durch den BLSV
Gefördert werden Bauwerke, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfüllen und zur sportlichen Nutzung des Vereins eigens erforderlich sind. Gegenstand der Förderung sind nach Maßgabe der Zuwendungsfähigkeit Anlagen oder Anlageteile, die der Bestandssicherung und Bestandsentwicklung dienen. Der BLSV steht Ihnen für Beratungstermine zur Verfügung. Alle Informationen zur Förderung des Sportstättenbaus erhalten Sie auf der >>Webseite des BLSV.
Förderung des Klimaschutzes in Sportstätten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Die nationalen Klimaschutzziele sind klar: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb fördert und initiiert die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. In Kommunen, Städten, Unternehmen und Vereinen.
Hier finden Sie die Fördermöglichkeiten: >https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderkompass
Förderung energieeffizienter Beleuchtung:
Im Rahmen der Bundes-Klimaschutzinitiative wird die Sanierung auf energieeffiziente Beleuchtung von Sportstätten (innen und außen) mit bis zu 25% gefördert.
Um in den Genuss der BMU-Fördermittel in Form von 25% Zuschuss zur Investitionssumme zu gelangen, spielt die Energieeffizienz der Beleuchtung eine entscheidende Rolle: es ist der Nachweis zu erbringen, dass durch die Beleuchtungsumrüstung auf LED mindestens 50 % Energieersparnis (verbunden mit entsprechender CO²-Reduktion) erzielt wird. Voraussetzung für die Förderung ist auch die Einbindung der Beleuchtung in Tageslicht-Steuerungssysteme, womit zusätzliche Strom-Einsparotenziale zu erzielen. Das Eigenkapital muss mindestens 15 Prozent der Investitionssumme betragen.
>> BMU-Förderung für Kommunen und eingetragene Vereine von Innen-,Hallen- und Außenbeleuchtung
>>Weitere Infos zur Förderung von Klimaschutzprojekten
LEADER-Förderung für Projekte in ländlichen Regionen
Die Höhe der Fördermittel und der Anteil an den förderfähigen Projektgesamtkosten, die für ein Projekt zur Verfügung gestellt werden können, variiert von Bundesland zu Bundesland - und sogar von LEADER-Region zu LEADER-Region. Grundsätzlich können Projekte über LEADER nicht zu 100 Prozent finanziert werden. Sie müssen also einen Anteil der sogenannten förderfähigen Projektgesamtkosten selbst aufbringen. Zudem gilt meist das Prinzip der Vorfinanzierung. Das bedeutet, Sie müssen für Ihr Projekt in Vorkasse gehen und alle Kosten zunächst selbst übernehmen. Erst nach Abschluss des Projekts oder einem vorab festgelegten Turnus können Sie Ihre Belege einreichen und eine Erstattung Ihrer Ausgaben erhalten.
Best Practice Beispiele zum Thema Fördermittel aus den Vereinen
>>TC Geretsried: Sportausschuss empfiehlt Zuschuss für neue Sandplätze
Die ARAG Sportversicherung gibt einen Überblick über die unterscheidlichen Formen der Vergütung und Aufwandsentschädigung in Sportvereinen:
- Eine Aufwandsentschädigung in Vereinen kann in Form von Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale oder Aufwandsersatz erfolgen.
- Auch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beispielsweise als Minijob und eine Honorartätigkeit sind möglich.
- Die Ehrenamtspauschale ist bis 840 Euro und die Übungsleiterpauschale bis 3.000 Euro pro Jahr und Person steuerfrei.
- Vereinsvorstände sind in der Regel unentgeltlich tätig, können jedoch – sofern die Satzung es erlaubt – ebenfalls mit bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei entlohnt werden.
- Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 beschäftigt sich mit dem Thema Scheinselbstständigkeit und kann auch Folgen für Vereine haben.
Im Detail wird in dem Artikel folgendes erläutert:
- Häufige Beschäftigungsformen im Sportverein
- Welche Arten von Aufwandsentschädigungen gibt es in Sportvereinen?
- Besonderheit: Kombination von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Selbstständige Tätigkeit vs Scheinselbstständigkeit
- Aktuelle Entwicklung: Herrenberg-Urteil
Mit dem 1. Januar 2026 ist das Steueränderungsgesetz 2026 in Kraft getreten und bringt für Tennisvereine in Deutschland spürbare Erleichterungen. Ziel der Reform ist es, Vereine bürokratisch zu entlasten, das Ehrenamt zu stärken und neue finanzielle Spielräume zu eröffnen.
Die Neuregelungen betreffen zentrale Bereiche des Vereinsalltags, von der Vergütung über die Vereinsgastronomie bis hin zu Investitionen in Photovoltaikanlagen auf dem Clubhausdach. Auch moderne Themen wie E-Sport und digitale Trainingsangebote finden nun steuerlich Berücksichtigung.
Das Steueränderungsgesetz schafft für Tennisvereine messbare Entlastung, weniger Bürokratie, bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement und mehr Flexibilität bei Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Gerade in Zeiten steigender Kosten ist das ein wichtiger Schritt zur langfristigen Stabilisierung des Vereinslebens.
Entscheidend bleibt jedoch, dass Vereine die neuen Regelungen aktiv nutzen, ihre internen Prozesse anpassen und steuerliche Spielräume gezielt in die Weiterentwicklung des Clubbetriebs investieren.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen:
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Bereich |
Geplante Änderung (ab 2026) |
Bedeutung für Tennisvereine |
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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb |
Freigrenze steigt von 45.000 € auf 50.000 € |
Einnahmen aus Turnieren, Platzvermietung oder Sponsoring bleiben steuerfrei, wenn sie unter dieser Grenze sind |
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Übungsleiterpauschale |
Erhöhung auf 3.300 € pro Jahr |
Trainer*innen (z. B. Jugendtraining) können steuerfrei besser vergütet werden |
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Ehrenamtspauschale |
Erhöhung auf 960 € pro Jahr |
Entlohnung für Vorstand, Platzwarte oder andere Helfer:innen einfacher steuerfrei möglich |
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Haftungserleichterung für Ehrenamtliche |
Haftungsfreistellung bei Vergütung bis 3.300 € jährlich |
Weniger persönliches Risiko für ehrenamtlich Engagierte im Vorstand oder Platzmanagement |
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Zeitnahe Mittelverwendung |
Einnahmen bis 100.000 €: keine sofortige Verwendungspflicht |
Rücklagen für Platzsanierung, Hallenmiete oder Großgeräte leichter möglich. Nutzung bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres. |
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Sphärenzuordnung vereinfacht |
Einnahmen < 50.000 €: keine detaillierte Trennung/ Aufteilung der Einnahmen in verschiedene steuerliche Bereiche mehr nötig |
Weniger Aufwand bei Buchhaltung, etwa für Gastronomie oder Kursangebote. |
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Photovoltaikanlage auf Clubhaus |
Als „unschädliche“ Tätigkeit für Gemeinnützigkeit eingestuft |
Strom vom Clubhausdach erzeugen, Eigenverbrauch fördern – ohne steuerliche Nachteile. |
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Umsatzsteuer Gastronomie |
Speisenverkauf: dauerhaft nur 7 % USt (Getränke: 19 %) |
Entlastung für Vereinsheime mit kleiner Küche oder Grillbetrieb bei Turnieren. |
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E-Sport als gemeinnütziger Zweck |
Neuaufnahme in die Abgabenordnung |
Option für Vereine mit Jugendabteilungen, E-Tennis-Angeboten oder digitalem Training. |