23.03.2026

Scheinselbstständigkeit bei Trainer- und Honorartätigkeiten

Der Bundestag hat die bestehende Übergangsregelung zur Scheinselbstständigkeit im Sozialgesetzbuch IV bis 31. Dezember 2027 verlängert. Vereine sollten die Zeit jetzt nutzen, um ihre Vertrags- und Beschäftigungsmodelle zu überprüfen und gegebenenfalls neu aufzustellen. Die BTV Vereins- und Trainerberatung unterstützt mit einem brandneuen Leitfaden und individuellen Beratungsterminen.

Ansprechpartner