„Es ist wieder soweit: Die jährliche Bearbeitung des C-OSR Refreshers steht an!“ Mit diesem Hinweis rief Alexander Dittrich, Referent Sport im GB 5, am 14. Januar mehr als 2.600 C-Oberschiedsrichter zur Beantwortung der zwölf Fragen auf.
Die C-OSR hatten vier Wochen Zeit, die Bearbeitung vorzunehmen. Die Fragen bezogen sich auf die BTV-Wettspielbestimmungen, die Ausschreibung Spielbetrieb Sommer 2026 und die ITF-Tennisregeln. Wer mindestens acht Fragen vollständig korrekt beantworten konnte, hat den Refresher bestanden. „Da es im letzten Jahr keine Mitgliederversammlung gab, sind die Änderungen überschaubar“, so BTV-Vizepräsident Christian Wenning. „Das C-OSR Lehrteam hat aber trotzdem wieder eine schöne Geschichte eines Spieltags erzählt, in der die zwölf Fragen eingebettet waren“, so Wenning weiter.
Leider gibt es aber auch 124 Lizenzinhaber, die am Refresher nicht teilgenommen oder ihn nicht bestanden haben und daher jetzt die Lizenz verlieren. Die Ergebnisbekanntgabe für den C-OSR Refresher 2026 erfolgt bis Mitte März.
Zahlen zum C-OSR Refresher der Jahre 2026 - 2024
| 2026 | 2025 | 2024 | |
| Lizenzinhaber | 2.675 | 2.645 | 2.605 |
| bearbeitet | 2.438 | 2.433 | 2.380 |
| bestanden | 2.194 | 2.263 | 2.324 |
| Bestehensquote | 90,0% | 93,0% | 97,6% |
Meldung Schiedsrichter-Obmann im Zeitraum 15.03. - 15.04.2026
"Jeder Verein sollte mindestens einen C-Oberschiedsrichter (C-OSR) mit gültiger Lizenz oder einen OSR mit einer höheren Qualifikation in den Reihen seiner Mitglieder besitzen. Diese Person sollte dann auch als Schiedsrichter-Obmann für den eigenen Verein benannt werden", erklärt Wenning.
Die Meldung des SR-Obmann kann ausschließlich von Usern mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ getätigt werden und ist im Zeitraum 15. März bis 15. April 2026 zu erledigen. Wird kein Schiedsrichterobmann gemeldet, droht dem Verein ein Ordnungsgeld in Höhe von € 50.
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