Für Tennisvereine sind insbesondere folgende Neuerungen relevant:
Höhere steuerfreie Vergütungen
Die Übungsleiterpauschale (z. B. für Trainerinnen und Trainer) steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr.
Die Ehrenamtspauschale (z. B. für Vorstandsmitglieder oder Helfer im Vereinsbetrieb) wird von 840 Euro auf 960 Euro angehoben.
Mehr finanzieller Spielraum für Vereine
Die Grenze, bis zu der gemeinnützige Tennisvereine von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit sind, wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Das erleichtert Rücklagenbildung, etwa für Platzsanierungen oder Clubhausprojekte.
Erhöhte Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Tätigkeiten
Die Grenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steigt von 45.000 Euro auf 50.000 Euro. Davon profitieren z. B. Einnahmen aus Vereinsfesten, Turnieren oder dem Verkauf von Speisen und Getränken.
Photovoltaik und neue Gemeinnützigkeitsregelungen
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen soll künftig unschädlich für die Gemeinnützigkeit sein – ein wichtiger Schritt für Tennisvereine mit eigenen Clubhäusern oder Hallen.
Ansprechpartner
Julia Höhn
Leiterin Vereinsberatung und Sportentwicklung
Telefon: 089 628179 27 Schreiben Sie eine E-Mail