Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März. Da auch die Anzahl der Übungsleiter und Trainer eine wichtige Größe bei der Beantragung der Vereinspauschale ist, empfiehlt es sich die Lizenzen rechtzeitig von den Trainern zu beschaffen.
Eine weitere Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der Mitglieder und speziell der Kinder und Jugendlichen. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Landratsamt.
Beim >>Bayerischen Staatsministerium des Innernen für Sport und Integration finden Sie alle Informationen sowie ein Berechnungsbeisiel, wie viel Förderung Ihren Verein erwartet.
Zahlreiche Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) bieten bereits einen Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale an.
Ansprechpartner
Julia Höhn
Leiterin Vereinsberatung und Sportentwicklung
Telefon: 089 628179 27 Schreiben Sie eine E-Mail