Information des BTV:
Am Montag, dem 11.Mai, dürfen die Tennisanlagen in Bayern geöffnet werden! Die von Seiten der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag verkündeten "Infektionsschutzmaßnahmen" ( https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/) ermöglichen das Tennisspielen unter bestimmten Auflagen. Im Folgenden erhalten Sie weiterführende Informationen des BTV zur Organisation des Spielbetriebs auf Freizeitebene und zur Übergangssaison 2020.
1. Hygiene- und Verhaltensregeln:
Trotz aller Lockerungen: Die Gesundheit der Vereinsmitglieder hat nach wie vor oberste Priorität! Mit den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV erhalten Sie einen Leitfaden zu einem sicheren Spielbetrieb in Ihrem Tennisverein. Sie finden hier ( https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html) zwei separate Hinweise. Die „Hinweise für Spieler“ richten sich an alle Spieler und Eltern.