Wichtige Informationen und Termine
Aufgrund der aktuellen Beschlüsse der Bund-/Länderkonferenz am Mittwoch, dem 03.03.2021 und der Bestätigung der Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung am 04.03.2021 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, haben die BTV-Gremien beschlossen, die seit Anfang November ausgesetzte Winterrunde nun endgültig abzubrechen. Die Beschlüsse würden zwar für kontaktfreie Hallensportarten ab frühestens 22.03. Öffnungsszenarien enthalten, allerdings abhängig von Inzidenzen mit entsprechend unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z. B. mit jeweils tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest).
„Unter diesen Rahmenbedingungen sehen die BTV-Gremien keine Möglichkeit die Winterrunde vernünftig fortzusetzen und daher müssen wir nun leider die Winterrunde abbrechen und für beendet erklären“, so Christian Wenning, BTV-Vizepräsident und Leiter des Ressorts Sport (GB 5).
Aussetzung von Regelauf- und -abstieg
Die Mannschaften starten in der kommenden Winterrunde (2021/22) in den gleichen Ligen und Klassen, in welchen sie in der aktuell abgebrochenen Winterrunde (2020/21) eingeteilt waren.
Rückerstattung von Spielgebühren
Wie bereits in den jeweiligen Ausschreibungen der Winterrunden in den Bezirken/BTV-Ligen jeweils in Ziffer 4 angekündigt wurde, werden bei Corona-bedingten Begegnungsabsagen die jeweils vorab bezahlten Spielgebühren nach Beendigung der Winterrunde 2020/21 den Vereinen vollumfänglich zurückerstattet. „Da die Winterrunde nun abgebrochen werden musste, werden wir in den nächsten Tagen mit dem Rückzahlungsprozess der Spielgebühren beginnen und diesen bis Ende März 2021 abgeschlossen haben.“, so Bernd G. Walther, BTV-Vizepräsident und Leiter des Ressorts Planung, Haushalt und Finanzen (GB 2). In der Praxis wird der Rückzahlungsprozess wie folgt abgewickelt: Die Vereine erhalten in einem ersten Schritt einen Beleg über die zu erwartende Erstattung. Dieser Betrag wird daraufhin auf das Vereinskonto angewiesen.
Mannschaftsnenngebühr
Diese Gebühr, unabhängig davon, ob eine Mannschaft bereits eine Begegnung bestritten hat oder nicht, wird nicht zurückerstattet, sondern verbleibt beim jeweiligen Bezirk. Die Mannschaftsnenngebühr wird erhoben für die Organisation der Winterrunde. Diese Tätigkeit ist bereits abgeschlossen.
LK-Wertung
Für die bereits gespielten Begegnungen und die daraus resultierenden Ergebnisse bleibt die LK-Wertung für die einzelnen Personen erhalten.
Der Prozess der nMM für die Winterrunde 2020/21 beginnt am Freitag, dem 02.10. um 0.00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 07.10.2020 um 23.59 Uhr. Ab dem 08.10. können die nMM mit dem Status „vorläufig“ von allen Vereinen im BTV-Portal eingesehen werden. Ab dem 09.10. stehen die nMM dann mit den Status „endgültig“ im BTV-Portal zur Verfügung.
Mit der Einführung des neuen LK-Systems (LK 2.0) ab dem 01.10.2020 wird die offizielle Leistungsklasse einer Person immer mit einer Nachkommastelle ausgewiesen. Diese Nachkommastelle wird bei allen Personen die „0“ sein – zum Beispiel LK 7,0, 11,0 oder 23,0. Die LK einer jeden Person, die diese am 01.10.2020 besitzt, ist für die Reihung in der nMM der Winterrunde ausschlaggebend. Diese LK wird den Vereinen im Prozess der nMM angezeigt und ändert sich an dieser Stelle auch nicht während der Meldephase (02.-07.10.2020). Davon ausgenommen sind Änderungen der LK durch berechtigte Korrekturansprüche laut den DTB-Durchführungsbestimmungen zum LK-System. Auch nach der Meldephase bleibt die „Stichtags-LK“ vom 01.10.2020 in der nMM unverändert erhalten. Ebenso bleibt die Reihenfolge der Personen in der nMM für die gesamte Winterrunde 2020/21 gleich. Änderungen der LK zu einer Person und somit evtl. auch eine geänderte Reihenfolge der Personen in der nMM der Winterrunde, können ggf. durch den Sachverhalt der Ziffer 3. dieses Dokuments eintreten.
Aktuell wird im System für alle Personen, die in der DR zum Stichtag 31.03.2020 der D00 (Rang 1 – 500) und H00 (Rang 1 – 700) enthalten waren, die LK 1 ausgewiesen, weil die DR zum Stichtag 30.06. corona-bedingt nicht erstellt wurde. Alle anderen Personen haben ab dem 01.10.2020 die LK, die die LK-Berechnung (nach dem „alten“ LK-System) zum 01.10.2020 ergeben hat. Die Deutsche Rangliste zum Stichtag 30.09.2020 wird durch den DTB am Freitag, dem 09.10.2020 veröffentlicht. Parallel dazu wird diese auch ins System übernommen und daraus resultierend erfolgt im Laufe des Freitags eine neue LK-1- Zuordnung für die Personen, die in der DR vom 30.09. enthalten sind. Für alle, die in dieser Rangliste nicht mehr enthalten sind, bleibt trotzdem die LK 1 erhalten, weil der DTB-Ranglisten- und LK-Ausschuss für das zurückliegende LK-Jahr beschlossen hat, den LK-Abstieg auszusetzen.
Für eine korrekte Reihung der nMM gilt aber weiterhin der Grundsatz „Rangliste vor LK“. Durch die neue LK-1-Zuordnung nach dem 07.10. (letzter Tag der Bearbeitungsmöglichkeit der nMM durch die Vereine) kann es nun in einzelnen Fällen zu erforderlichen Korrekturen in der Reihenfolge der Personen in der nMM kommen. Diese werden von den jeweiligen Sportaufsichten im Laufe des Freitags (09.10.) durchgeführt. Anschließend werden die Vereine mit Mannschaften in den davon betroffenen Gruppen informiert, dass sich die nMM geändert hat. Aus diesem Grund empfehlen wir, die nMM mit dem Status „endgültig“ erst am Samstag, dem 10.10.2020, auszudrucken und als verbindliches Papier für die folgenden Monate zu verwenden.
Der Prozess zur Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) erfolgt wie bereits zur Sommersaison 2020 vollumfänglich und ausschließlich über einen rein digitalen Prozess innerhalb des Bearbeitungsbereiches der nMM im Zeitraum vom 02. - 07.10.2020. Zugang zu diesem Prozess erhalten weiterhin nur Vereinsadministratoren. Allerdings wurde der Prozess zur Bildung einer SG für die Winterrunde leicht angepasst, um dem kurzen Bearbeitungszeitraum für die nMM besser Rechnung tragen zu können. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Bereits durch die Stellung der „Freigabeanfrage“ hat der Antragsteller die Möglichkeit die Person in der nMM einzufügen. Diese findet er in der Bearbeitungsmaske der nMM rechts in der „SG-Spieler-Box“
- Eine aktive Freigabe durch den Verein, an den die Freigabeanfrage gerichtet wurde, ist nicht mehr erforderlich. Dies wird den beteiligten Vereinen auch über eine vom System automatisch erzeugten E-Mail kommuniziert.
Entscheidend, an welchen Verein die Freigabeanfrage zu richten ist, ist der Verein, der die Spiellizenz im Sommer 2020 geführt hat.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Bildung einer SG nicht mehr wie gewohnt vorgehen (Person im eigenen Verein als „Mitglied“ im BTV-Portal anlegen und dann in der nMM einfügen)! Denn dies würde verhindern, dass die Person noch von einem anderen Verein in einer anderen Altersklasse in die nMM der Winterrunde aufgenommen werden kann.
Weiter ist es in der Winterrunde zulässig mit beliebig vielen BTV-Vereinen pro Altersklasse eine SG zu bilden. Nicht zulässig hingegen ist die Bildung einer SG mit einem Spieler eines anderen Landesverbandes.
Auflistung der Wettkampfmannschaften in den einzelnen Bezirken in den unterschiedlichen Altersklassen:
O-M | NB | SW | OF | MF | UF | OP | Summe | |
Midcourt 10 | 3 | 17 | 1 | 21 | ||||
Bambini 12 | 25 | 13 | 8 | 5 | 34 | 1 | 86 | |
Knaben 15 | 53 | 20 | 14 | 7 | 37 | 4 | 3 | 138 |
Mädchen 15 | 18 | 8 | 3 | 14 | 1 | 44 | ||
Junioren 18 | 1 | 12 | 8 | 5 | 33 | 2 | 61 | |
Juniorinnen 18 | 9 | 5 | 6 | 21 | 41 | |||
Damen | 87 | 44 | 61 | 27 | 68 | 24 | 17 | 328 |
Herren | 135 | 110 | 104 | 40 | 102 | 41 | 38 | 570 |
Mixed Da./He. | 13 | 7 | 23 | 43 | ||||
Damen 30 | 21 | 6 | 16 | 1 | 44 | |||
Herren 30 | 46 | 23 | 37 | 106 | ||||
Damen 40 | 83 | 13 | 15 | 49 | 16 | 176 | ||
Herren 40 | 98 | 27 | 42 | 30 | 62 | 23 | 11 | 293 |
Damen 50 | 45 | 2 | 19 | 1 | 67 | |||
Herren 50 | 79 | 14 | 21 | 50 | 9 | 173 | ||
Damen 60 | 12 | 4 | 16 | |||||
Herren 60 | 15 | 1 | 9 | 10 | 6 | 41 | ||
Herren 65 | 14 | 6 | 1 | 21 | ||||
Freizeit Doppel | 18 | 18 | ||||||
Ges. Mannschaften | 732 | 256 | 275 | 204 | 620 | 118 | 82 | 2.287 |
Legende Kurzbezeichnung Bezirke:
- O-M = Oberbayern-München
- NB = Niederbayern
- SW = Schwaben
- OF = Oberfranken
- MF = Mittelfranken
- UF = Unterfranken
- OP = Oberpfalz
Eine weitere wichtige Änderung in der Leistungsklassen-Wertung gibt es in den Jugend-Altersklassen. Ab 1. Oktober 2020 gibt es auch LK-Punkte für einen Sieg gegen einen Gegner anderen Geschlechts. So können wie bereits in der Altersklasse U12 dann auch in den Altersklassen U15 und U18 LK-Punkte bei Matches Mädchen gegen Jungen gesammelt werden.
Die Vereinheitlichung des Jugend-Mannschaftswettspielbetriebes in den 17 deutschen Tennis-Landesverbänden schreitet weiter fort. Das wirkt sich auch auf die bayerische Wettspielstruktur aus: Ab der Wintersaison 2020/21 wird statt der bisherigen Struktur U12 / U14 / U16 / U18 in den Altersklassen U12 / U15 / U18 gespielt. Diese Maßnahme soll auch die demografische Entwicklung in den Mitgliedsvereinen besser widerspiegeln und die Bildung von Mannschaften erleichtern.
Die praktische Umsetzung ist wie folgt:
Alle Mannschaften der Altersklasse U14 der vergangenen Winterrunde werden in Altersklasse U15 umbenannt und als solche in der Mannschaftsmeldung für die Winterrunde 2020/21 angezeigt. Die Mannschaften der U16 werden ersatzlos gelöscht, alle Mannschaften der U12 und U18 bleiben dagegen bestehen sofern diese im Bezirk angeboten werden. Eventuell zusätzliche Mannschaften in der U15 oder U18 müssen im Rahmen der Mannschaftsmeldung für die Winterrunde 2020/21 gemeldet werden.
In der BTV-Winterrunde gibt es neben den Mannschaftsnenngebühren pro Mannschaft noch die Spielgebühr pro Begegnung. Beide sind u. U. in den jeweiligen Bezirken sowie den BTV-Ligen unterschiedlich. Die jeweiligen Beträge finden Sie in den Ausschreibungen jeweils in der Ziffer 4.
Jeder Verein, der an der BTV-Winterrunde 2020/21 teilnimmt, erhält eine Gesamtrechnung über die Mannschaftsnenn- und Spielgebühren für die gesamte Winterrundensaison. Die Vereine können ggf. intern mit den Mannschaften abrechnen.
Sollten behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dazu führen, dass Begegnungen nicht ausgetragen werden können, erhalten die Vereine die dafür bereits bezahlten Spielgebühren nach Beendigung der Winterrunde 2020/21 vollumfänglich zurückerstattet.