
Der Bearbeitungszeitraum für die erste Lizenzierungsphase endet am 31. Januar 2023. Wir empfehlen, Wechsel- oder Neuanträge noch bis zum Monatsende zu stellen und nicht auf die zweite Lizenzierungsphase (20. Februar bis 15. März) zu warten. Denn die Erfolgsaussichten sind höher!
Warum ist das so?
Wird ein Wechselantrag in der ersten Lizenzierungsphase gestellt, ist der Antragssteller nicht auf das Einverständnis des „abgebenden“ Vereins angewiesen. Wird ein Wechselantrag hingegen erst in der zweiten Lizenzierungsphase gestellt, muss erst der „abgebende“ Verein sein Einverständnis im BTV-Portal geben, damit die Spiellizenz zum Antragsteller wechseln kann. Gibt dieser sein Einverständnis nicht, kann auch die Spiellizenz nicht wechseln. In beiden Fällen ist aber für die Aktion des Antragsstellers das Einverständnis bzw. der Wille des Spielers bzw. der Spielerin Voraussetzung.
Auch Neuanträge jetzt schon stellen
Auch bei vermeintlichen Neuanträgen kann die Situation entstehen, dass ein Neuantrag am Ende zu einem Wechselantrag wird. Das ist dann der Fall, wenn erst bei der Beantragung über das BTV-Portal festgestellt wird, dass für das neue Mitglied noch eine Spiellizenz bei einem anderen Verein besteht, der diese bisher vergessen hat zu löschen. Somit kann kein Neuantrag gestellt werden, sondern ein Wechselantrag.
Unsere Devise: Nur der frühe Vogel fängt den Wurm! Dementsprechend appellieren wir an alle Vereinsadministratoren, die Vorteile der ersten Lizenzierungsphase auch wirklich auszunutzen! Und noch ein Tipp: Es schadet sicher nicht, wenn die betroffenen Spieler:innen selbst beim Sport- oder Jugendwart bzw. beim Vereinsadministrator nachfragen, ob schon alles erledigt ist.
Ausführliche Informationen zur ersten und zweiten Lizenzierungsphase finden Sie >>HIER im BTV-Portal.
Ansprechpartner
