Finanzielle Unterstützung für Vereine
Finanzielle Unterstützung (Novemberhilfe/Dezemberhilfe):
Auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt: Die Organisationsform und die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend. Wichtig ist, dass das Unternehmen oder die Einrichtung am Markt tätig ist und Umsätze erwirtschaftet.
Die wichtigsten Informationen zur Novemberhilfe und Dezemberhilfe für Vereine:
- Die Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe beträgt bis zu 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes und wird anteilig für jeden Tag im November beziehungsweise Dezember 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Corona-bedingten Lockdown im Sinne der November- beziehungsweise Dezemberhilfe direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war (Leistungszeitraum).
- Frist für die Beantragung der Novemberhilfe und Dezemberhilfe ist der 30.April 2021
- Der Antrag muss durch einen prüfenden Dritten gestellt werden (z.B. Steuerberater)
- Zum Stichtag 29.02.2020 muss mindestens ein Beschäftigter (unabhängig von der Stundenzahl) angestellt gewesen sein
- Erfolgt keine monatliche Abrechnung der Umsätze (zum Beispiel bei Dauerleistungen), ist im Vergleichs- und Förderzeitraum konsistent von einer gleichmäßigen Verteilung der Umsätze auszugehen (zum Beispiel bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Dauerkarten).
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:
Tipps aus der Praxis
Einige Vereine waren mit den unten beschriebenen Vorgehen erfolgreich in der Antragsstellung. Die Tipps sind aber ohne Gewähr und bitte nur in Abstimmung mit dem prüfenden Dritten anwenden:
- Da die Hallenabos meist im Oktober eingezogen werden, haben einige Vereine die Eingänge auf die sieben Wintermonate Oktober bis April aufgeteilt. So kann ein Vergleich zwischen November/ Dezember 2019 und November/ Dezember 2020 gezogen werden.
- Einige Vereine haben Gutschriften für die Summen der ausgefallenen Stunden von November und Dezemer geschreiben oder diese intern umgebucht von "Erträge" auf "eventuelle Verbindlichkeiten", sodass die fehlenden Zahlungen für diese beiden Monate deutlich werden. Natürlich müssen die Summen dann tatsächlich an die Abonenten zurückerstattet werden.
- Einige Trainer und Vereine hatten bedenken, ob sie überhaupt antragsberechtigt sind, da in Bayern die Schließung der Hallen erst am 13.11.20 und nicht schon direkt am 28.10.20 auf den Beschluss von Bund und Ländern angeordnet wurde. Der BTV hat nun eine offizielle Aussage der „Projektgruppe Corona Überbrückungshilfen Bund“ dazu erhalten: „Die Umsetzung des Bund-Länder-Beschluss vom 28. Oktober 2020 findet sich in der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (30. Oktober 2020) wieder. Die Indoor-Sportstätten und damit auch die Tennishallen mussten erst zum 13. November 2020 schließen. Dies wurde durch § 1 Nr. 1 a) der Verordnung zur Änderung der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12. November 2020 umgesetzt. Somit wären die Tennishallen und –lehrer direkt betroffen und für die November- / Dezemberhilfe antragsberechtigt.“
Wie finden Verein einen prüfenden Dritten?
- Steuerberater-Suchdienst
- Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
- Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV)
- Rechtsanwalts-Register
Welche weiteren Corona-Hilfspakete gibt es aktuell?
Die folgenden Corona-Hilfspakete sind derzeit aufgesetzt:
- Anschlussprogramm Corona-Soforthilfen: https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/
- Coronahilfe für den Profisport: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Coronahil-fen_Profisport/coronahilfen_profisport_node.html
- Förderprogramm für Lüftungsanlagen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechni-sche_anlagen_node.html
Aktuelle Informationen und Maßnahmen zur Coronakrise stellt auch der Bayerischen Landes-Sportverband auf seiner Homepage unter www.blsv.de, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände zur Verfügung.
>> Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den organisierten Sport
Mitgliedergewinnung in Zeiten von Corona

Tennis ist mit "Abstand" die beste Sportart!
Der „run“ auf Tennis ist derzeit so hoch wie viele Jahre nicht mehr. Tennis war eine der ersten Sportarten, die während dem Lockdown wieder ausgeübt wurden durften. Und so haben viele ehemalige Spieler wieder zum Tennissport zurückgefunden. Aber auch die Zahl der Neueinsteiger kann sich sehen lassen. Kommerzielle Anlagen sind ausgebucht und Vereine, die Kurse für Nichtmitglieder anbieten berichten von Rekord-Teilnehmerzahlen. Also Nutzen auch Sie die Gelegenheit und öffnen Sie Ihren Verein für interessierte Tennisspieler.
Menschen, die die Sportart Tennis ausprobieren möchten, wollen sich nicht direkt an eine Mitgliedschaft binden. Erst einmal müssen sie herausfinden, ob ihnen Tennis an sich und auch das Ambiente im jeweiligen Verein liegt.
Daher empfiehlt der BTV folgende Erfolgsmodelle:
- Zulassen von Gastspiel gegen Bezahlung (Und zwar sowohl als Gast mit einem Mitglied aber auch zwei Gäste miteinander)
- Kostenloses Schnuppertraining (Bring a Friend)
- Fast-Learning-Kurse (10 Stundenkurse ohne Mitgliedschaft aber gegen Bezahlung). Der 1. FC Schwandorf zeigt, wie es funktioniert: https://www.facebook.com/watch/?v=277003313451441
- Schnuppermitgliedschaft: Einen Monat kostenlos oder gegen einen „Monatsbeitrag“ spielen
- Aktionstag: Deutschland spielt Tennis
Angebote speziell für Kinder:
- Talentino-Tenniscamp in den Sommerferien für Mitglieder und Externe (auf kinder.tennis.de können die Kurse auch online gebucht werden)
- Talentino-Tennistag für interessierte Kinder Ende Juli
- Kurse für Nichtmitglieder in den Ferien (gegen Bezahlung)
So bewerben Sie die Angebote kurzfristig:
- Mitgliedern Gutscheine/ Flyer zum Verteilen an Freunde mitgeben
- Vereinshomepage, Facebook, Instagram, >> DTB stellt kostenlose Online-Banner zur Verfügung
- Stadtanzeiger, Regionale Zeitung
- Flyer im Ort verteilen/ auslegen
Werbebanner für Vereine und Tennisschulen
Bestellen Sie jetzt passende Banner für Ihren Verein oder Ihre Tennisschule. Die Banner sind 3 Meter lang und 60 Zentimeter hoch, im anspruchsvollen Design für die Zielgruppen Kinder, Freizeitspieler und ambitionierte Sportler. Sie können den Text und die Ansprechpartner auf den Bannern individuell gestalten. Die Banner kosten 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer, Layout und Versand. Ziel ist es, die Banner außen am Vereinsgelände aufzuhängen und damit zu zeigen, dass Sie offen für neue Mitglieder sind. Leider ist die Hemmschwelle von interessierten Sportlern, auf die Tennisvereine zuzugehen nach wie vor hoch und dieses „verschlossene“ Image sollten wir aktiv durchbrechen! >> Zum Bestellformular
So bauen Sie Kontakte auf:
- Sammeln Sie die Kontaktdaten der Gastspieler und schreiben Sie sie an, um Ihre Angebote zu bewerben und die Mitgliedskonditionen zu erläutern.
- Heißen Sie Neumitglieder mit einem Anschreiben herzlich willkommen und stellen Sie ihnen die aktuellen Angebote und Regelungen (z.B. Platzbuchung) vor.
- Informieren Sie bestehende Mitglieder regelmäßig über Aktionen und die aktuellen Corona-Bestimmungen.
Ausführliche Informationen:
- In der Online-Schulung „Mitgliedergewinnung in Zeiten von Corona“ am 08.07.2020 um 18:30-19:00 Uhr werden die oben beschriebenen und weitere Maßnahmen ausführlich erläutert.
- Der DTB hat eine Seite mit Hinweisen zum Thema Mitgliedergewinnung zu Corona-Zeiten erstellt.
- Die BTV-Vereinsberater erarbeiten gerne gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept für Ihren Verein. Nutzen Sie die kostenlose Beratung direkt in Ihrem Verein.